Tierhaltung; Tierschutzrechtliche Anordnungen
Kurzbeschreibung
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2019
Stand: 07.08.2019