Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Führerschein; Beantragung der Teilnahme am "Begleiteten Fahren mit 17"

Kurzbeschreibung

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.10.2019

Verfahrensablauf

Neben dem Antrag auf Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE muss ein Zusatzantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisse der Klassen B und/oder BE nach den Regelungen für das begleitete Fahren gestellt werden.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis erhält man zunächst die sog. Prüfungsbescheinigung.

Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde schließlich (auf Antrag) den allgemeinen Karten-Führerschein aus.