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Ordnungswesen

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Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.

Beschreibung

Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden soll, bedarf der sicherheitsrechtlichen Erlaubnis der Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Zum Schutz dieser Rechtsgüter können die Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte Anordnungen für den Einzelfall treffen.

Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft. Der Antrag muss auf jeden Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.

Fristen

Keine, frühzeitige Antragstellung ist jedoch anzuraten.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Kosten

Der Gebührenrahmen für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 30,00 bis 1.250,00 Euro (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses). Dazu kommen noch etwaige Auslagen.

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2019