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Sicherheit, © Robert Kneschke

Sicherheit und Ordnung mit Straßenverkehrswesen

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung befindet sich in der Nürnberger Straße 32 in Ansbach und hat sich um die Erfüllung vielseitiger Aufgaben zu kümmern. Oberstes Ziel hierbei ist – wie der Name schon erahnen lässt – die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im weitesten Sinne.

Auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind unterschiedliche Spezialgebiete zusammengefasst: Hierzu gehören das Waffen-, Jagd- und Fischereirecht, das Tierschutzrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie die Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherschutz. Das Ordnungswesen ist Ansprechpartner für Fragen rund um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (einen Vordruck zur Anmeldung einer Versammlung oder eines Demonstrationszugs finden Sie hier), die Unterbringung psychisch kranker Personen und die Obdachlosenhilfe und zuständig für die Verhängung von Bußgeldern. Wer beispielsweise ein Gewerbe oder eine Kundgebung anmelden will oder für eine Hochzeit ein Feuerwerk plant und genehmigen lassen möchte, ist hier richtig.

Zum Sachgebiet „Straßenverkehrswesen“ gehören die Verkehrsführung und baustellenbedingte Verkehrsumleitungen sowie die Überwachung sowohl des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (z. B. Parkausweise für Bewohner und schwerbehinderte Personen, Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe). Außerdem ist das Sachgebiet "Straßenverkehrswesen" zuständig für alle Angelegenheiten des Fahrerlaubnisrechtes.
Haben Sie gewusst, dass Senioren, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, als Gegenleistung kostenlos im Gegenzug Bustickets für 100 Freifahrten erhalten können, um so die Vorzüge des Öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des Ansbacher Stadtgebietes kennenlernen zu können?

Übersicht aller Dienstleistungen des Amtes für Sicherheit und Ordnung