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Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung

Kurzbeschreibung

Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung. Die Jagd mit Greifen oder Falken erfordert einen Falknerjagdschein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 12.12.2019

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
    Größe 6 mal 4 cm
  • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
    aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben

Bearbeitungsdauer

Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.