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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden sind bzw. eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.10.2019

Hinweise

Vor Erteilung der Erlaubnis holt die Behörde mindestens eine Stellungnahme der Polizei sowie einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister ein.