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Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2019