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Fahrerlaubnis

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Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Kurzbeschreibung

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Terminvereinbarung Bürgeramt Stadt Ansbach
    Hier können Sie einen Termin vereinbaren für PASS-/AUSWEIS­ANGELEGEN­HEITEN, MELDEANGELEGENHEITEN, SONSTIGES (z.B. Führungszeugnis beantragen, Gewerberegisterauskunft, Beglaubigungen von Zeugnissen)
  • Terminvereinbarung für Zulassungsangelegenheiten

    Sie können einen Termin zur Zulassung, Abmeldung, bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung von Papieren, für Zulassungsbestätigungen und Kennzeichen online vereinbaren.

  • Beantragung eines Führerscheinumtausches
    Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Einen Antrag zur Beantragung des Führerscheinumtausches finden Sie hier.
  • Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
    Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins ausdrucken, ausfüllen und uns vorlegen.
  • Mobilität – Führerscheinstelle – Terminvereinbarung
    Hier können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach reservieren.

Beschreibung

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

 

Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Voraussetzungen

Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ggf. weitere Unterlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023