Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Kurzbeschreibung
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
- Terminvereinbarung Bürgeramt Stadt Ansbach
Hier können Sie einen Termin vereinbaren für PASS-/AUSWEISANGELEGENHEITEN, MELDEANGELEGENHEITEN, SONSTIGES (z.B. Führungszeugnis beantragen, Gewerberegisterauskunft, Beglaubigungen von Zeugnissen) - Terminvereinbarung für Zulassungsangelegenheiten
Sie können einen Termin zur Zulassung, Abmeldung, bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung von Papieren, für Zulassungsbestätigungen und Kennzeichen online vereinbaren.
- Beantragung eines Führerscheinumtausches
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Einen Antrag zur Beantragung des Führerscheinumtausches finden Sie hier. - Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins ausdrucken, ausfüllen und uns vorlegen. - Mobilität – Führerscheinstelle – Terminvereinbarung
Hier können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach reservieren.
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ggf. weitere Unterlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.12.2023