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Zensus 2022 - Volkszählung

Die Feldphase der Haushaltebefragung und die Befragung an Sonderbereichen des Zensus 2022 ist seit dem 30.11.2022 offiziell abgeschlossen. Das Formular zur IDEV-Onlinemeldung des Statistischen Bundesamtes wurde in diesem Zuge deaktiviert.

Mit Abschluss der Haushaltebefragung und der Befragung an Sonderbereichen erlischt die Auskunftspflicht, da der Eingabezeitraum der Daten beendet ist und diese nicht mehr für die Statistik berücksichtigt werden können. In der Stadt Ansbach sind seit dem 1. Dezember 2022 keine offiziellen Interviewer mehr unterwegs. Auch die Erhebungsstelle wurde geschlossen. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Erhebung teilgenommen haben.

Weitere Informationen dazu erfahren Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Die Europäische Union verpflichtet mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen.


Aus diesem Grund fand im Jahr 2022 in der Bundesrepublik Deutschland wieder ein Zensus (Volkszählung) statt. Der Zensus 2022 ist eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung (ca. 16 v.H. der Einwohnerzahl), einschließlich einer Vollerhebung in Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung mit Stichtag 15. Mai 2022.

Weitere Informationen gibt es unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus