Stadt Ansbach feiert 75 Jahre Grundgesetz
Mit einem Festakt in der Karlshalle hat die Stadt Ansbach das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gefeiert. Dabei wurde das Grundgesetz aus theologischer, juristischer und künstlerischer Perspektive beleuchtet.
„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes. Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (...) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht“, mit diesem Zitat Konrad Adenauers beginnt Oberbürgermeister Thomas Deffner seine Rede zum Festakt.
Darauf folgte eine Lesung unter dem Motto „Zur Verbindung von Literatur und Recht“ des Vereins Wortkunst Netzwerk e. V. Ihre berufliche wie private Perspektive auf das Grundgesetz brachte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Ansbach Claudia Frieser ein. Pfarrerin Dr. Friedrike Oertel war einen Blick auf die christlichen Werte und deren Bedeutung im Grundgesetz. Das Gymnasium Carolinum steuerte ein Kunstprojekt bei, wobei die einzelnen Artikel des Grundgesetzes auf ihre vielschichtige Bedeutung illuminiert wurden. Schülerinnen und Schüler beteiligten sich freiwillig und fertigten zu jedem Artikel mehrere Folien an, die übereinander gelegt eine Illustration ergaben. Vorgestellt wurde das Projekt vom Kunstlehrer Markus Albrecht. Musikalisch wurde die Veranstaltung von Horst Faigle auf der Marimba begleitet.
Gesellschaft muss sich für die Verfassung einsetzen
In seiner Rede stellt Deffner klar, dass sich Menschen für ihre Verfassung einsetzen müssen, sonst verliere sie ihre Gültigkeit. Er unterstreicht dies mit einem Zitat des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier: „Wir Bürgerinnen und Bürger leben und schützen, verwirklichen und entfalten sie. Wenn wir das tun, bleibt unsere Verfassung spürbar und stark und unsere Demokratie wird leben.“ Auch weißt das Stadtoberhaupt darauf hin, dass das Grundgesetz nicht im ganzen Land 75-jähriges Bestehen feiern kann: Im Saarland gilt es seit 1957 und in den Bundesländern der ehemaligen DDR seit 1990. Er führt aus, dass die Wiedervereinigung im GG der alten Fassung immer verankert war und dass es die Grundlage dafür war, dass die beiden deutschen Staaten zu einem werden konnten. Zum Abschluss des Festaktes stimmte Deffner zusammen mit den Gästen spontan die deutsche Nationalhymne an.