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17.12.2025

Ortsverbindung zwischen Katterbach und Untereichenbach: Interimslösung ermöglicht Teilöffnung ab dem 19. Dezember 2025

Ab dem 19. Dezember 2025 kann die Ortsverbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Untereichenbach und Katterbach für den Verkehr von Untereichenbach kommend wieder geöffnet werden. Von Katterbach kommend bleibt die Sperrung bis zu einer späteren Sanierung bestehen. Der Zweirichtungsverkehr für Linienbusse und Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr wird weiterhin möglich sein. Auf der Ortsverbindungsstrecke gilt künftig ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. 

Die Sperrung im September war notwendig, da die Straße nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden könnte. Zwischenzeitlich wurde die Fahrbahn der Ortsverbindungsstraße ausgebessert, die Bankette hergerichtet und es wurden Ausweichbuchten geschaffen.