Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge ab April
Ab dem 1. April 2025 gelten für Elektrofahrzeuge mit entsprechenden E-Kennzeichen in Bayern neue Regelungen beim Parken. Auf allen öffentlichen Parkflächen dürfen diese die ersten drei Stunden kostenlos parken. Es reicht aus, wenn die Fahrzeugführer die eingestellte Parkscheibe sichtbar ins Fahrzeug legen.
Die Stadt Ansbach weist daraufhin, dass von dieser Regelung die beiden städtischen Parkhäuser, Altstadt und Bahnhof, sowie der Rezatparkplatz West ausgenommen sind, da diese privatwirtschaftlich betrieben werden. Auf den Bereichen Rezatparkplatz Mitte und Ost gilt die neue Regelung.
Die bayernweit einheitlichen Regelungen wurden im Dezember 2024 im bayerischen Ministerrat beschlossen. Ziel ist es, E-Fahrzeuge gerade in Ballungsräumen attraktiver zu machen. Zudem erhofft man sich laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und weniger Fahrzeuglärm.