Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
18.08.2020

Bitte Hecken und Sträucher zurückschneiden und Gehwege reinigen

Ragen Hecken und Äste in den Verkehrsraum hinein oder verdecken Verkehrsschilder, -spiegel oder Straßenlaternen, kann das für Verkehrsteilnehmer schnell zum Prob-lem werden. Die Stadt Ansbach bittet daher alle Anlieger um Kontrolle und gegebenenfalls rechtzeitigen Rückschnitt der entsprechenden Pflanzen auf ihrem Grundstück.

Denn die Anlieger sind für die sichere Begehbarkeit der vor ihren Grundstücken liegenden Wegen, seien es Geh-, Radwege oder Straßen, selbst verantwortlich und verpflichtet, die erforderlichen Pflegeschnitte an den Grünanlagen durchzuführen.

Ebenso wird gebeten, darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenlaternen nicht einwachsen und dadurch schlecht erkannt werden können. Gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter haben die Eigentümer bzw. die Anlieger zudem die Pflicht, die Abflussrinne und den Gehweg sauber zu halten und von Wildkräutern zu befreien, da diese die Pflasterfugen zerstören und die Nutzung der Wege behindern.