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16.05.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung für Erstellung eines Lärmaktionsplans

Noch bis zum 13. Juni 2024 können Bürgerinnen und Bürger an der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung in Bayern mitwirken. Laut Angaben der Regierung von Oberfranken ist es das Ziel der Lärmaktionsplanung, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. 

Die Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

Alle Infos dazu finden Sie auf https://www.umgebungslaerm.bayern.de/