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Dienstleistungen

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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Kurzbeschreibung

Gemeinden können Freizeit- und Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fördern, indem sie diesen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Jugend-, Schul- oder Sportveranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in den Klassenräumen der Schulen, in Sporthallen oder auf Sportplätzen), durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden. Die Gemeinde entscheiden über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kurzbeschreibung

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2019