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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Kurzbeschreibung

Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf max. ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen, um die Sprachkenntnisse und ggf. Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 31.10.2019