Dokumente zur Trauung
Das Standesamt Ansbach ist für die Anmeldung der Eheschließung aller in Ansbach gemeldeten Bürgerinnen und Bürger zuständig. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns telefonisch einen Termin.
Die Anmeldung ist mündlich durch beide Partner oder schriftlich möglich. Ist einer der Partner persönlich verhindert, kann auch eine Vollmacht erteilt werden. Die Vorlage als ausfüllbare Datei finden Sie hier.
Zur Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen / Nachweise benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Geburt
- Geburtsort in Deutschland bzw. Nachbeurkundung der Geburt bei einem deutschen Standesamt
Seit dem 01.11.2022 kann das Standesamt Ihre Geburtsdaten in der Regel elektronisch abrufen.
Hier ist hilfreich, wenn uns bereits vorhandene (gerne auch ältere) Urkunden vorgelegt werden, da aus diesen die Registerdaten der Geburtsbeurkundung ersichtlich sind. - Geburtsort im Ausland
Es muss uns die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Bitte erkunden Sie sich im Einzelfall welche Formalien (Apostille/Legalisation) erforderlich sind.
Nachweis der Auflösung einer Vorehe
- Eheschließung in Deutschland bzw. Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt
Seit dem 01.11.2022 kann das Standesamt die Daten Ihrer Eheschließung in der Regel elektronisch abrufen.
Hier ist hilfreich, wenn uns bereits vorhandene (gerne auch ältere) Urkunden vorgelegt werden, da aus diesen die Registerdaten der Eheschließung ersichtlich sind.
Im Eheregister ist i.d.R. auch die Auflösung der Ehe eingetragen. - Eheschließung im Ausland
Bitte erkunden Sie sich im Einzelfall welche Unterlagen benötigt werden.
Nachweis des Wohnsitzes
- Das Standesamt kann in der Regel Einsicht in die Melderegister nehmen.
gemeinsame Kinder
- Geburtsort in Deutschland bzw. Nachbeurkundung der Geburt bei einem deutschen Standesamt
Seit dem 01.11.2022 kann das Standesamt Ihre Geburtsdaten in der Regel elektronisch abrufen.
Hier ist hilfreich, wenn uns bereits vorhandene (gerne auch ältere) Urkunden vorgelegt werden, da aus diesen die Registerdaten der Geburtsbeurkundung ersichtlich sind. - Geburtsort im Ausland
Es muss uns die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Für ausländische Mitbürger
Ist ein Verlobter bzw. sind beide Verlobte ausländische/r Staatsangehörige/r muss das jeweilige ausländische Heimatrecht beachtet werden. Hierzu gibt Ihnen das Standesamt Ansbach gerne nähere Auskünfte. Die benötigten Unterlagen hängen u.a. vom jeweiligen Familienstand des Eheschließenden ab.