Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Versicherungskennzeichens
Kurzbeschreibung
Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2019
Stand: 09.12.2019