Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kurzbeschreibung
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2019
Stand: 09.12.2019