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Personalausweis

Sie möchten einen Personalausweis beantragen?

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Antragstellung

Sie benötigen:

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass oder Geburt- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
  • der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei circa 3 Wochen
  • die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.

Verlust eines Personalausweises

Den Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises müssen Sie dem Bürgeramt unverzüglich melden. Zudem müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie auch über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort.

Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Einwohnermeldeamt sperren lassen. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt der Stadt Ansbach beantragen. Für die Neuausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Reisepass, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wiederauffinden eines Personalausweises

Beim Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Personalausweises müssen Sie unverzüglich persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Personalausweis beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Personalausweis sofort im Bürgerbüro der Stadt Ansbach abgegeben.

Ein- oder Ausschalten der Online-Ausweisfunktion

Sie können die Online-Ausweisfunktion ab dem 16. Lebensjahr im Einwohnermeldeamt jederzeit ein- bzw. ausschalten lassen. Zum Einschalten müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen, da Sie dazu auch Ihre PIN neu setzen müssen. Zum Ausschalten können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de  erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Änderung PIN (z. B. wegen Verlusts)

Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie diese im Bürgerbüro jederzeit neu setzen lassen. Hierzu müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

Namensänderung

Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird der Personalausweis dadurch ungültig. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.

Gebühren

Personalausweis bis zur Vollendung 24. Lebensjahr 22,80 €
Personalausweis ab Vollendung 24. Lebensjahr 37 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder Vollendung 16. Lebensjahr gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei seit 1.1.2021
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei seit 1.1.2021
Ändern der Anschrift bei Wohnortswechsel (z.B. Umzug) gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei seit 1.1.2021
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch Anbieter

Aushändigung

Bei der Beantragung erhalten Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Personalausweises. Damit können Sie online den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises einsehen. Zur Abholung des neuen Personalausweises müssen Sie den alten Personalausweis zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen; in der Vollmacht müssen Sie auch erklären, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben und ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen. Eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.

Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.