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Kinderreisepass - seit 1.1.2024 gibt es ihn nicht mehr

Der Kinderreisepass wurde 2024 abgeschafft. Bereits vor dem 1.1.2024 ausgestellte Kinderreisepässe können bis Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Seit 1.1.2024 kann für Kinder ein Reisepass mit Chip beantragt werden. 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, da es ein Ausweisdokument ohne Chip ist und diese Pässe weniger sicher sind, zudem bedeutete die geringe Gültigkeitsdauer von einem Jahr einen hohen Aufwand für Eltern und Verwaltung. Außerdem wurde der Kindereisepass nicht überall akzeptiert. 

Für eine Auslandsreise kann ab sofort ein Reisepass mit Chip beantragt werden. Weitere Infos dazu bei Reisepass.

Personalausweise und Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre gültig. Allerdings weist das Bundesinnenministerium daraufhin, dass sich Säuglinge und Kleinkinder innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass keine Identifizierung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Ausweises für Minderjährige die Zustimmungserklärung und Personalausweise der Sorgeberechtigen vorgelegt werden müssen; neben der minderjährigen Person muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei Beantragung anwesend sein.