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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Online-Dienste

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Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Fragebogen für Wohnungs- und Teileigentum

    Sie können den Fragebogen für Wohnungs- und Teileigentum online übermitteln. In der Kaufpreissammlung werden alle wesentlichen Daten von Grundstücksgeschäften  gesammelt und ausgewertet. Sie bildet die Basis für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Ermittlung der Bodenrichtwerte und von Marktanalysen.

  • Fragebogen zu bebauten Grundstücken

    Sie können den Fragebogen zur Erfassung von bebauten Grundstücken zur Ermittlung der Kaufpreissammlung online übermitteln.

Beschreibung

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 10.02.2026