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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Online-Dienste

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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kurzbeschreibung

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Beihilfe Service - Google Play App
    Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe online über die App beantragen.
  • Beihilfe Service - Apple App
    Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe über die App online beantragen.

Beschreibung

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.04.2026