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Führungszeugnis

Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Sie müssen den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro stellen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses der Behörde unmittelbar zugesandt. Hierfür müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde bei der Antragstellung angeben.

Falls Sie nicht in der Lage sind, bei uns persönlich vorzusprechen, so haben Sie auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis (gilt auch für das erweiterte und europäische Führungszeugnis)  online zu beantragen. Diese erfolgt direkt über das Bundesamt für Justiz. Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich nicht zugelassen.

Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2010 können Sie auch ein sog. erweitertes Führungszeugnis beantragen. Hierfür ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie momentan persönlich im Bürgeramt  beantragen. Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei Behörden genügt die Angabe der entsprechenden Behörde. 

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind etwa 10 bis 14 Tage zu veranschlagen.

Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Europäisches Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2012 können Personen, die in Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, auch ein sog. europäisches Führungszeugnis beantragen. Beim europäischen Führungszeugnis werden auch die Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache im Führungszeugnis aufgenommen. Das europäische Führungszeugnis können Sie momentan nur persönlich im Bürgeramt beantragen, eine Bevollmächtigung oder Online-Beantragung ist nicht möglich.

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind etwa 10 bis 22 Werktage zu veranschlagen.

Die Gebühr für die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Hinweis:

Die Internetseite www.fuehrungszeugnis.net wird NICHT von der Stadt Ansbach betrieben. Wir weisen darauf hin, dass man unter dieser Internetseite KEIN Führungszeugnis beantragen kann.