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Beglaubigung von Dokumenten, Schriftstücken und Unterschriften

Sie möchten ein Dokument oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen?

Das Bürgerbüro ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Schriftstücken vorzunehmen, wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die zu beglaubigende Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern das Original in deutscher Sprache abgefasst ist.

Für die Vornahme von Beglaubigungen müssen Sie das zu beglaubigende Schriftstück bzw. Dokument im Original vorlegen.

Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempel einer Behörde enthalten, um daran die Echtheit des Dokuments prüfen zu können. Den maschinell erstellten Dokumenten und Bescheiden, z. B. Semesterbescheinigungen, BaföG oder ARGE-Bescheiden, fehlt dieses Merkmal in der Regel und diese können daher nicht amtlich beglaubigt werden (Ausnahme: Wehrdienstbescheid). Die Echtheit solcher Bescheide kann nur von der ausstellenden Behörde bescheinigt werden.

Die Gebühr beträgt je Beglaubigung 5,00 Euro. Falls Sie von einem Dokument mehrere Beglaubigungen benötigen, vermindert sich die Gebühr für die zweite und jede weitere Beglaubigung auf je 2,50 Euro.

Hinweise:
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften, deren ausschließliche Zuständigkeit zur Beglaubigung für eine andere Dienststelle gegeben ist. So dürfen z. B. Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur die Standesämter beglaubigen, die die Urkunden ausgestellt haben.

Beglaubigung Ihrer Unterschrift

Das Bürgerbüro ist dazu befugt, Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz dürfen nur von der Abteilung Ausländerwesen beglaubigt werden.

Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und unterschreiben Sie das Dokument erst im Beisein der Mitarbeiter des Bürgeramtes.

Die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beträgt 5,00 Euro je Beglaubigung.

Hinweise:
Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögens- und Immobilienangelegenheiten darf nur ein Notar beglaubigen.

Apostille

Die Echtheit von Unterschrift und Siegel eines amtlichen Dokuments (Apostille) beglaubigt für Ansbacher Behörden die Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach.