Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Ihr Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und Sie möchten dieses wiederzulassen?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (falls die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- evtl. Kennzeichenschilder (falls reserviert für die Wiederzulassung)
- Versicherungsbestätigung: 7-stellige alphanumerische eVB-Nummer
- evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
- evtl. Prüfbericht über Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss
- bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass der vertretungsbefugten Person
Bei Fahrzeugen, die länger als 84 Monate (7 Jahre) außer Betrieb gesetzt waren, benötigen Sie zusätzlich:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier
- Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges oder TÜV-Gutachten gem. § 21 StVZO
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt 12,50 Euro bis 64,70 Euro je nach Aufwand, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen.