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Meldebescheinigung; Beantragung

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Hinweise

Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift,  zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten. Sie erhalten diese unentgeltlich.