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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Versicherungskennzeichens

Kurzbeschreibung

Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2019