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Informationen für Finder

Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss dem Bürgerbüro unverzüglich mitgeteilt und dort abgegeben werden.

Ausgenommen sind Fundtiere. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Tierheim Ansbach in Verbindung, die Kontaktdaten finden Sie hier.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten nimmt die Polizeiinspektion Ansbach (Karlsplatz 6) Fundsachen entgegen. Diese werden dann an das Bürgerbüro weitergeleitet.

Sollte der Fundgegenstand nicht vom Besitzer abgeholt werden, können Sie nach sechs Monaten Eigentümer der Sache werden, wenn Sie dies bei der Abgabe angegeben haben; wir benachrichtigen Sie automatisch.

Zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre werden amtliche, persönliche und Inhaberdokumente sowie Schlüssel nicht an den Finder herausgegeben. Auch digitale Datenträger und Mobiltelefone können dem Finder nur übereignet werden, wenn sämtliche Daten nicht wieder herstellbar gelöscht werden konnten. Für die Löschung fällt gegebenenfalls eine Gebühr an.

Als Finder haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Der gesetzliche Finderlohn beträgt 5 Prozent vom Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 Prozent ab einem Mehrwert von 500 Euro. Da es sich beim Finderlohnanspruch um einen privatrechtlichen Anspruch handelt ist dieser jedoch zwischen Finder und Eigentümer zu regeln.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich der Fundunterschlagung strafbar machen, wenn Sie eine gefundene Sache, deren Wert über der Bagatellgrenze von 10 Euro liegt, nicht dem Bürgerbüro anzeigen!