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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Kurzbeschreibung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2019