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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Kurzbeschreibung

Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium reicht somit nicht aus.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: ..accd99a37c0b4c507495a893c5fcb382

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
    Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen:
  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

Erteilung:

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro

Verlängerung:

  • von bis zu drei Monaten: 96 Euro
  • von mehr als drei Monaten: 93 Euro