Kinderreisepass; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden
Kurzbeschreibung
Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.12.2019
Stand: 20.12.2019