Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.04.2025
Stand: 29.04.2025