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Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

Kurzbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2024