Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
- Beantragung eines Wohnberechtigungsschein
Sie können den Wohnberechtigungsschein online beantragen. Er wird am jeweiligen Meldeort ausgestellt, von der Stadt Ansbach somit für alle in Ansbach gemeldeten Personen sowie für Personen, die aus anderen Bundesländern ihren Wohnort Ansbach verlegen möchten.
Erforderliche Unterlagen
Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins / auf Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der zuständigen Behörde ein. Wird der Antrag formlos gestellt, kann dies zu Verzögerungen führen. - Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2025
Stand: 10.12.2025
