Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Kurzbeschreibung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
- Zählerstandserfassung melden - Stadtwerke Ansbach
Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihren Zählerstand komfortabel online zu übermitteln. - Kundenportal Stadtwerke Account einrichten
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Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.08.2025
