Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen bei

Beschreibung

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten bei Schwangerschaft und Entbindung Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Es werden gewährt:

Ärztliche Betreuung einschließlich der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, Gesundheitsvorsorge, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln, ambulante oder stationäre Entbindung, häusliche Pflege (häusliche Krankenpflege), Haushaltshilfe und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Mutterschaftsgeld.

§§ 24c-24i Sozialgesetzbuch V, §§ 22-30 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, § 15 Mutterschutzgesetz

Soweit kein Versicherungsschutz besteht, kann "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" im Rahmen der Sozialhilfe (§ 50 Sozialgesetzbuch XII) oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (§ 27d Bundesversorgungsgesetz i.V.m. § 50 Sozialgesetzbuch XII) geleistet werden. Für die Sozialhilfe gilt die allgemeine Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 (siehe Lebensunterhalt, Hilfe zum) + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Aufwendungen für die Unterkunft in angemessenem Umfang. Die Hilfe entspricht den Leistungen, die nach den Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung gewährt werden. Daneben kommen bei Vorliegen der Voraussetzungen insbesondere noch in Betracht: Vorsorgeuntersuchungen (Gesundheitsvorsorge), Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Haushaltsweiterführung sowie Krankenhilfe.

Gesetzliche Krankenkassen; Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle

www.patientenportal.bayern.de

www.familienland-bayern.de

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.06.2019