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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie  unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.10.2019