Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum. Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist im Regelfall nach der Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.10.2019
Stand: 08.10.2019