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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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