Gemeindeigene Gegenstände; Verleih
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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