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Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

Kurzbeschreibung

Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.10.2019