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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Kurzbeschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

Erforderliche Unterlagen

Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.08.2025