Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung
Kurzbeschreibung
Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 05.06.2025
Stand: 05.06.2025
