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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist dieser in vielen Punkten gleichgestellt, bietet jedoch zum Teil, insbesondere auch im Hinblick auf die innereuropäische Mobilität, weitergehende Rechte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2019