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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden

Kurzbeschreibung

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen.
  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege):
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Beschreibung

Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Voraussetzungen

Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.

Verfahrensablauf

Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.

Fristen

keine

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2025