Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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