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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Kurzbeschreibung

Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familiennachzug ist selbstverständlich auch für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen möglich.

Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährige Kinder von EU-Bürgern mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2019

Kosten

Neben eventuellen Kosten für ein Visum:

  • Erteilung: 100 Euro
  • Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96 Euro
  • Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 Euro