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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

Kurzbeschreibung

Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2024