Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Kurzbeschreibung
Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt. Auf Antrag wird Unionsbürgern ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt. Daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2019
Stand: 11.10.2019